1. Begriffserklärungen
Notenausgabe
Eine Notenausgabe besteht aus:
- Titelei (inkl. Cover / Außentitel: U1)
- Notentext
- ggf. Anhang (Kritischer Bericht, Nachworte)
- Werbeseiten
- Rückseite (U4)
Titelei
Unter dem Begriff Titelei werden alle Seiten, die in einer Partitur dem eigentlichen Inhalt, also dem Notentext, vorangestellt sind, verstanden. Dazu gehören:
- Außentitel
- Innentitel mit Impressum
- Weitere Angaben
- Widmung
- Auftraggeber
- Uraufführung sowie ggf. Ersteinspielung
- Inhaltsverzeichnis der Titelei (nur bei Ausgaben mit umfangreichem Textteil wie Gesamtausgaben)
- Vorwort
- Liedtexte und Gedichttexte
- Besetzung
- Personenbesetzung bei Bühnenwerken, Oratorien, etc.
- Orchesterbesetzung
- Notation der Partitur (klingend oder transponiert)
- Vorzeichenregelung
- Dauer
- Erläuterungen zum Notentext
- Spielanweisungen / Hinweise zur Aufführung
- Aufbauanweisungen / räumliche Aufteilung des Ensembles
- Legende / Zeichenerklärung
- Satzbezeichnungen
Der Innentitel ist das Herzstück der Titelei. Von ihm werden Außentitel und Kopftitel auf der 1. Notenseite abgeleitet.
Vollständige Titelangabe
Der Begriff Vollständige Titelangabe bezeichnet den Haupttitel, Paralleltitel sowie alle Untertitel (Besetzungsuntertitel, Angaben wie bearbeitet von…, Libretto von… etc.).
Haupttitel
Der Haupttitel hebt sich durch Schriftgröße und Schriftschnitt von Untertiteln oder Paralleltiteln ab.
Paralleltitel
Der Begriff Paralleltitel steht für eine Übersetzung des Haupttitels.
- Die hierarchische Ordnung des Haupttitels vor dem Paralleltitel wird grafisch durch Schriftgröße und Schriftschnitt dargestellt.
- Es werden keine Klammern verwendet.
- Mehrere Übersetzungen des Haupttitels werden in eine Zeile gesetzt und mit einem Mittelpunkt getrennt (wenn der Haupttitel nicht zu lang ist).

Erläuterung:
1. Zeile = Haupttitel
2. Zeile = 2 Paralleltitel
3., 4., 5. Zeile = Besetzungsuntertitel
Alles zusammen: Vollständige Titelangabe
Untertitel
Es gibt zwei Arten von Untertiteln: Poetische, auf die wenig redaktioneller Einfluss genommen werden kann und technische Untertitel.
Poetische Untertitel sind meist Fortsetzungen des Haupttitels.
In den technischen Untertiteln kann die Gattung stehen sowie Angaben über die Besetzung (Besetzungsuntertitel) und die am Werk neben dem (Haupt-) Komponisten beteiligten Personen. Alle am Werk beteiligten Personen müssen angegeben werden. Dies können u.a. sein:
- Bearbeiter / Arrangeur
- Textdichter / Librettist
- Textübersetzer
- Herausgeber
Entlegene Sprache
Unter Entlegene Sprache werden in den vorliegenden Richtlinien alle Sprachen außer Deutsch, Englisch, Italienisch und Französisch verstanden.
